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Grundlegende Informationen

Sonderpädagogisches Bildungsangebot


Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können die allgemeine Schule oder ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) besuchen. Voraussetzung ist, dass die zuständige Stelle den Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Ihres Kindes feststellt. Zuständige Stelle ist das für Ihren Wohnort zuständige Staatliche Schulamt.

Handreichungen und Informationen:

Lernortfindung

Es wird versucht, ein gruppenbezogenes Bildungsangebot zu finden, da jedes einzelne Kind mit einem Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot somit mehr Förderung erhalten kann. Die Eltern können zwischen der Beschulung in einem SBBZ oder der inklusiven Beschulung (allgemeine Schule) wählen. Das Wahlrecht erstreckt sich jedoch nicht darauf, welche allgemeine Schule besucht wird.

Handreichungen und Informationen:

Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule bei inklusivem Bildungsangebot

Schule und Eltern stellen einen Antrag auf Verlängerung des Sonderpädagogischen Bildungsangebots (SBA), der vom Schulamt geprüft und ggf. bewilligt wird. Hier können die Eltern angeben, welche weiterführende Schulform sie sich für ihr Kind wünschen. Ein konkreter Lernort ist von den Eltern generell nicht frei wählbar – die Nennung eines Wunschorts ist jedoch möglich und wird vom Schulamt geprüft.


Handreichungen und Informationen:

Bildungswegekonferenzen

Wenn ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot festgestellt wurde, entscheiden sich die Erziehungsberechtigten in der Bildungswegekonferenz für einen inklusiven Lernort, der ihnen vom Staatlichen Schulamt vorgeschlagen wird, oder für ein SBBZ. Die Zusammensetzung und die Einberufung einer Bildungswegekonferenz ist vom Einzelfall abhängig.

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