Staatliches Schulamt Biberach
Das Staatliche Schulamt Biberach ist für Schulkindergärten, Grund-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) im Alb-Donau-Kreis, dem Landkreis Biberach und der Stadt Ulm zuständig.
Zu unseren Aufgaben gehört die Fachaufsicht über die Schulen und die Dienstaufsicht über Schulleiterinnen und Schulleiter
sowie Lehrerinnen und Lehrer.
Im Vordergrund unserer Arbeit steht das Ziel, die pädagogische Qualitätsentwicklung der einzelnen Schulen zu fördern und zu
sichern, um eine bestmögliche Bildung für alle Schülerinnen und Schüler zu erreichen.
Staatliches Schulamt
Erlenweg 2/1
88400 Biberach
poststelle@ssa-bc.kv.bwl.de
ÖFFNUNGSZEITEN:
Montag - Freitag:
09.00 Uhr - 11.00 Uhr
Wir haben für Sie eine Übersicht über die Unterstützungssysteme beim Staatlichen Schulamt Biberach erstellt.
Telefonverzeichnis
Staatliches Schulamt Biberach
Hier finden Sie einige Formulare des Staatlichen Schulamtes Biberach
Aktuelle Meldungen
Datum | Nachricht |
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17.12.2020 | Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten! |
In der Zeit vom 23. Dezember 2020 - 08. Januar 2021 erreichen Sie uns von 09.00 Uhr - 11.00 Uhr oder unter poststelle@ssa-bc.kv.bwl.de. | |
02.10.2020 | Wir ziehen um! Eingeschränkte Erreichbarkeit! |
Ab dem 05. Oktober 2020 erreichen Sie uns unter folgender Postanschrift: Staatliches Schulamt Biberach Erlenweg 2/1 88400 Biberach Telefonnummer, Faxnummer und E-Mailadressen bleiben unverändert. Der Umzug findet vom 05. – 07.10.2020 statt. Bitte beachten Sie, dass das Schulamt aufgrund der technischen Umstellungen am 05.10. und am 06.10.2020 telefonisch nicht erreichbar ist! |
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20.03.2020 | Erreichbarkeit des Staatlichen Schulamtes Biberach |
Aufgrund der dynamischen Entwicklung im Zusammenhang mit dem Corona-Virus ist das Staatliche Schulamt Biberach ab Dienstag, den 17.03.2020 bis auf weiteres für den allgemeinen Besuchsverkehr geschlossen. | |
17.03.2020 | Eingeschränkte Erreichbarkeit des Staatlichen Schulamtes Biberach |
Aufgrund der Anweisung des Kultusministeriums vom 16.03.2020 ist die Anwesenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatlichen Schulamtes Biberach ab dem 17.03.2020, vorläufig bis einschließlich 19. April 2020, auf ein unabdingbar erforderliches Maß zu beschränken. |
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05.03.2020 | Coronavirus |
Informationen und Hinweise zum Coronavirus |