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Bildungswegekonferenz

Wenn ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot festgestellt wurde, entscheiden sich die Erziehungsberechtigten in der Bildungswegekonferenz für einen inklusiven Lernort, der ihnen vom Staatlichen Schulamt vorgeschlagen wird oder Sie wählen das SBBZ (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum). 

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