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Grundlegende Informationen

Besondere Förderbedarfe


Für die persönliche und schulische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, dass besondere Förderbedarfe frühzeitig erkannt und Fördermaßnahmen entwickelt werden. Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf liegt in der Verantwortung der allgemeinen Schule.

Besondere Förderbedürfnisse können sich ergeben:

  • bei Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben
  • in Mathematik
  • bei mangelnden Kenntnissen in der deutschen Sprache
  • bei besonderen Problemen im Verhalten und in Bezug auf die Aufmerksamkeit
  • bei chronischen Erkrankungen
  • bei Behinderungen
  • bei Hochbegabung

Nachteilsausgleich


Der Nachteilsausgleich bezeichnet Hilfestellungen und Maßnahmen, mit denen Schülerinnen und Schüler mit Einschränkungen die Möglichkeit erhalten, negative Auswirkungen, die aus ihren Einschränkungen entstehen, im schulischen Lernen und in der Leistungsbeurteilung auszugleichen. Den Schülerinnen und Schülern soll dadurch der Weg zum individuellen Lernfortschritt geebnet werden.  
Dabei gilt: So wenig Unterstützung wie nötig, so viel Normalität wie möglich!

Handreichungen und Informationen:  

Nachteilsausgleich kompakt

Hilfekompass


Das schulartübergreifende Team der Arbeitsstelle Kooperation (ASKO) hat ein regionales Unterstützungskompendium erstellt. Im sogenannten "Hilfekompass" finden Sie die Ansprechpersonen, Kontaktdaten und Angebote sämtlicher Unterstützungssysteme beim Staatlichen Schulamt.

Sonderpädagogischer Dienst


Der Sonderpädagogische Dienst ist ein Unterstützungsangebot der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) für die allgemeinen Schulen. Eine zeitlich begrenzte sonderpädagogische Förderung betroffener Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts kann erfolgen, wenn zu erwarten ist, dass diese hierdurch dem Bildungsgang der allgemeinen Schule folgen können.

Begegnungsmaßnahmen


Gemeinsame Aktivitäten und Projekte ermöglichen die Begegnung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport stellt jährlich Fördermittel zur Verfügung, um dieses Miteinander zu unterstützen und längerfristige Kooperationen zu fördern. 

Handreichungen und Informationen:

Flyer Begegnungsmaßnahmen

Formulare:

Formular 1: Antrag auf Zuwendung
Formular 2: Verwendungsnachweis

Übergang Schule-Beruf


Der Übergang von der allgemeinbildenden Schule ans Berufliche Schulwesen stellt gerade für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf / chronischer Erkrankung eine Herausforderung auf verschiedenen Ebenen dar. Die längere Anfahrt zur Beruflichen Schule, das größere Schulgebäude, das Fachlehrerkräfte- und Fachräume-Prinzip, aber auch vorbereitende Maßnahmen zum Nachteilsausgleich innerhalb der Schule oder des Betriebs, sind hierbei Themenbereiche.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsstelle Kooperation unterstützen und begleiten die Transition Schule - Beruf, um diese möglichst für alle Beteiligten (Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, Lehrkräfte) gelingend zu gestalten. 

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