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Schulfähigkeit und Stichtag

Unter Schulfähigkeit fasst man den körperlich-geistig-seelisch-sozialen Entwicklungsstand eines Kindes zusammen, der zum Zeitpunkt der Einschulung als Voraussetzung für den Unterricht gewünscht wird. Nach aktueller Rechtslage sind Kinder schulpflichtig, die bis 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben.  

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