Die Prüfung dient dem Erwerb der Werkrealschulabschlussprüfung für Bewerber, die keine öffentliche oder staatlich anerkannte Hauptschule, Werkrealschule oder Realschule, kein öffentliches oder staatlich anerkanntes Gymnasium, keine öffentliche oder staatlich anerkannte Gemeinschaftsschule oder Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit entsprechendem Bildungsgang besuchen (Schulfremde, vergleiche WRSVO § 35).
Zur Prüfung wird zugelassen wer,
a. die Abschlussprüfung nicht eher ablegt als es bei normalem Schulbesuch möglich wäre;
b. nicht bereits die ordentliche Werkrealschulabschlussprüfung oder die entsprechende Abschlussprüfung für Schulfremde mit
Erfolg abgelegt hat;
c. nicht mehr als einmal erfolglos an der ordentlichen Werkrealschulabschlussprüfung oder der entsprechenden Abschlussprüfung
für Schulfremde teilgenommen hat;
d. keine Hauptschule, Werkrealschule, Realschule, kein Gymnasium, keine Gemeinschaftsschule oder keine Sonderschule mit entsprechendem
Bildungsgang besucht (vergleiche WRSVO § 37).
Die Meldung zur Schulfremdenprüfung ist spätestens bis zum 01.März jeden Jahres an das für den Wohnsitz zuständige Staatliche Schulamt zu richten.
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
a. Formular
1 (Dieses Formular bitte in doppelter Ausfertigung einreichen!)
b. Formular
2
c. Geburtsurkunde oder Kopie des Personalausweises
d. die Abgangs- oder Abschlusszeugnisse der besuchten Schulen (beglaubigte Abschriften oder
Ablichtungen)
e. einen Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsgang und gegebenenfalls über die
ausgeübte Berufstätigkeit
Schriftlich
Deutsch
Mathematik
Englisch
Wahlpflichtfach Technik oder AES (Alltagskultur, Ernährung, Soziales)
Mündlich
Biologie oder Chemie oder Physik
Geschichte oder Geographie oder Gemeinschaftskunde
Englisch in Form der Kommunikationsprüfung
Deutsch oder Mathematik oder Wahlpflichtfach (Technik oder AES)
Thomas Pätzold, Schulamtsdirektor
Thomas.Paetzold@ssa-bc.kv.bwl.de
Alexandra Schaffhauser
Alexandra.Schaffhauser@ssa-bc.kv.bwl.de
Lucia Benzinger
Lucia.Benzinger@ssa-bc.kv.bwl.de
Weitere Informationen zur Werkrealschulabschlussprüfung für Schulfremde finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums.